Allgemeine Mietbedingungen (AGB) von Mietfuchs

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Lieferwagen und Transporter zwischen Mietfuchs, Inhaber ⟨Ahmad Alrahhal⟩, St. Urbanstrasse 79, 4914 Roggwil (nachfolgend «Mietfuchs»), und Privat- oder Geschäftskunden (nachfolgend «Mieter»). Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Übernahme des Fahrzeugs akzeptiert der Mieter diese Bedingungen.

1. Reservation und Vertragsabschluss

1.1 Anfragen über das Formular auf mietfuchs.ch, per Telefon (078 214 11 14) oder E-Mail (info@mietfuchs.ch) sind unverbindlich.

1.2 Der Mietvertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt) oder spätestens mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bei der Fahrzeugübergabe zustande.

1.3 Die Fahrzeugabbildungen auf der Website sind Beispiele. Mietfuchs kann ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen.

2. Mieter und Fahrer

2.1 Mieter und Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerausweis der Kategorie B verfügen.

2.2 Bei der Übernahme sind vorzulegen: der Führerausweis im Original und ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).

2.3 Zusätzliche Fahrer sind bei der Reservation anzumelden und werden im Mietvertrag eingetragen. Die Eintragung zusätzlicher Fahrer ist kostenlos.

3. Mietdauer, Preise und Zahlung

3.1 Lieferwagen und Transporter können stundenweise, tageweise, wochenweise oder monatsweise gemietet werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Reservation gültigen Preise gemäss aktueller Preisliste beziehungsweise Mietbestätigung.

3.2 Die im jeweiligen Mietangebot beziehungsweise in der Mietbestätigung angegebenen Kilometer sind im Mietpreis enthalten. Zusätzliche Kilometer werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.

3.3 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei der Fahrzeugübernahme. Akzeptiert werden Debitkarte, Kreditkarte, TWINT und Barzahlung. Geschäftskunden können nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung mieten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

4. Kaution

4.1 Bei der Übernahme ist eine Kaution von CHF 499 zu hinterlegen.

4.2 Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet. Offene Beträge, z. B. für Treibstoff, Mehrkilometer, Reinigung, Schäden oder Bussen, können damit verrechnet werden.

5. Übernahme, Rückgabe und Lieferservice

5.1 Übernahme und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Standort: Roggwil (St. Urbanstrasse 79, 4914 Roggwil) oder Niederönz (Aeschistrasse 13, 3362 Niederönz), zu den vereinbarten Zeiten. Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00 am to 18 Uhr.

5.2 Auf Wunsch liefern wir das Fahrzeug an einen anderen Ort und holen es dort wieder ab. Dieser Service wird separat offeriert.

5.3 Bei Übernahme und Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Tankstand und bestehenden Schäden erstellt. Nicht protokollierte Schäden gelten als während der Mietdauer entstanden.

5.4 Eine Verlängerung der Miete ist vor Ablauf der Mietdauer telefonisch zu vereinbaren und nur möglich, wenn das Fahrzeug verfügbar ist.

5.5

Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Vereinbarung kann Mietfuchs einen angemessenen Zuschlag gemäss der aktuellen Preisliste verrechnen. Bei einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit kann ein zusätzlicher Miettag berechnet werden.

5.6 Das Fahrzeug ist besenrein zurückzugeben. Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von CHF 99 erhoben.

6. Treibstoff

Das Fahrzeug wird grundsätzlich vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der fehlende Treibstoff zum aktuellen Literpreis zuzüglich einer angemessenen Servicepauschale verrechnet. Sofern bei der Reservation ein Prepaid-Tankservice vereinbart wurde, gelten die dafür separat angegebenen Konditionen.

7. Änderung und Stornierung

7.1 Reservationen können bis 2 Tage (48 Stunden) vor Mietbeginn kostenlos geändert oder storniert werden.

7.2 Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen des Mieters wird eine Stornierungsgebühr von CHF 99 verrechnet.

8. Versicherung und Selbstbehalt

8.1 Alle Fahrzeuge sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert.

8.2 Nicht versichert sind insbesondere: Schäden durch Grobfahrlässigkeit, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Missachten der Durchfahrtshöhe oder der zulässigen Nutzlast, Schäden am Ladegut und Schäden durch nicht eingetragene Fahrer. In diesen Fällen haftet der Mieter für den gesamten Schaden.

9. Pflichten des Mieters

9.1 Der Mieter behandelt das Fahrzeug sorgfältig und beachtet die Strassenverkehrsvorschriften.

9.2 Die zulässige Nutzlast und das Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis dürfen nicht überschritten werden. Das Ladegut ist fachgerecht zu sichern.

9.3 Im Fahrzeug gilt Rauchverbot. Untervermietung, der Transport gefährlicher Güter sowie die Teilnahme an Rennen sind untersagt.

9.4 Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung von Mietfuchs erlaubt und müssen sicher untergebracht werden. Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird verrechnet.

9.5 Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mietfuchs erlaubt.

10. Panne, Unfall und Schaden

10.1 Pannen, Unfälle und Schäden sind Mietfuchs sofort unter 078 214 11 14 zu melden.Im Pannenfall organisiert Mietfuchs beziehungsweise der zuständige Versicherungs- oder Assistance-Partner die notwendige Pannenhilfe rund um die Uhr.

10.2 Bei einem Unfall ist ein Unfallprotokoll auszufüllen. Bei Personenschaden, Wildunfall oder wenn die Gegenpartei kein Protokoll unterzeichnet, ist die Polizei beizuziehen.

10.3 Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung von Mietfuchs in Auftrag gegeben werden.

11. Bussen und Gebühren

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer anfallenden Bussen, Gebühren und Abgaben, z. B. Park- und Geschwindigkeitsbussen. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von CHF 99 pro Fall verrechnet.

12. Haftung von Mietfuchs

Mietfuchs haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig. Für Ladegut und im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Fällt ein reserviertes Fahrzeug aus, bemüht sich Mietfuchs um ein Ersatzfahrzeug. Ist kein Ersatz möglich, werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet.

13. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten nur zur Abwicklung der Miete gemäss unserer Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

14.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Roggwil BE, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.

Stand: Oktober 2026

Anfrage erfolgreich eingereicht

Danke für deine Verbindung, wir freuen uns, dich bei uns zu haben.

Antrag erfolgreich eingereicht

Vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wir freuen uns, dass Sie da sind.